Schufa-Auskunft gegenüber Vermietern

Die Schufa wird als Auskunftei von sehr vielen Unternehmen und in zunehmendem Umfang auch von Privatpersonen genutzt. Während früher fast nur die Banken die Daten der Schufa abgefragt haben, falls ein Verbraucher einen Kredit bekommen wollte, so nutzen heute auch Versandhäuser, Autohäuser, Mobilfunkunternehmen und andere Unternehmen die Schufa als eine Informationsquelle, die dazu dienen soll, die Kreditwürdigkeit bzw. die Bonität einer Person einzuschätzen. Ein Bereich, in welchem die Schufa ebenfalls eine immer bedeutendere Rolle spielt, ist der Bereich Mieten und Vermieten.

Vielleicht auch aus dem Grund, weil in den Medien immer häufiger von so genannten Mietnomaden berichtet wird, bestehen heutzutage sehr viele Vermieter ebenfalls auf eine Schufa-Auskunft, bevor die Wohnung oder das Haus vermietet werden. Der Grund für die Schufa-Auskunft ist natürlich auch in diesem Fall, dass der Vermieter gerne einschätzen möchte, wie hoch das Risiko ist, dass die Miete vielleicht später nicht ordnungsgemäß bezahlt wird. Eine gesetzliche Pflicht der Schufa-Auskunft gegenüber Vermietern von Seiten des potenziellen Mieters aus gibt es zwar nicht, aber falls man sich gegenüber dem Vermieter weigern sollte, die Zustimmung zum Einholen einer solchen Schufa-Auskunft zu geben, dann kann man im Prinzip davon ausgehen, dass der Vermieter sich gegen einen entscheiden wird. Sind also negative Schufa-Merkmale vorhanden und verlangt der Vermieter eine Schufa-Auskunft, so ist es sicherlich der bessere Weg, offen über die Merkmale zu reden. Mitunter ist zum Beispiel in der Schufa „nur“ ein Mahnbescheid aufgeführt, der in Folge dessen entstanden ist, weil man einen Strafzettel nicht bezahlen wollte. Manche Vermieter bewerten dieses dann auch nicht negativ, da im Grunde keine Aussage über eine schlechte Bonität getroffen werden kann, nur weil man einen Strafzettel nicht bezahlen wollte.

Nicht seriös bzw. streng genommen strafbar ist es übrigens, wenn der Vermieter die Schufa-Auskunft über den potenziellen Mieter einholt, ohne dass dieser zugestimmt hat. Immer dann, wenn man als Privatperson oder auch als Unternehmen eine Information aus der Schufa über eine andere Person bekommen möchte, muss diese Person dem Einholen der Auskunft schriftlich zustimmen. Da die Schufa-Auskunft gegenüber Vermietern heute sehr weit verbreitet ist, sollte man sich zudem in regelmäßigen Abständen eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen, um so zu überprüfen, ob die gespeicherten Daten auch korrekt sind. Denn nicht selten tritt folgendes Problem auf: man besichtigt eine Wohnung nach der anderen, der Vermieter holt jeweils auch eine Schufa-Auskunft ein, die eigentlich „sauber“ sein müsste. Dennoch bekommt man keine Wohnung, ohne dass man vom Vermieter meistens den wahren Grund erfährt. Dieser Grund könnte zum Beispiel ein negativer Schufa-Eintrag sein, der fälschlicherweise gespeichert ist. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, regelmäßig die Korrektheit der Daten in der Schufa zu überprüfen, was einmal jährlich kostenlos möglich ist.

Singles, Familien, Rentner ...
Alle bekommen hier Kredit - sofort!