Falscheintrag bei der Schufa - Was tun?

Da die Schufa heute von Banken, Mobilfunkunternehmen und nahezu jedem Unternehmen, mit dem man als Verbraucher einen Vertrag abschließen kann, als eine Informationsquelle dient, ist es sehr wichtig, dass die dort gespeicherten Daten korrekt sind. Sogar vor der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung wird heutzutage vom Vermieter fast immer eine Schufa-Auskunft angefordert. Sollte diese Auskunft falsche, und für den Betroffenen nachteilige Daten erhalten, kann es in der Praxis vorkommen, dass man weder ein Girokonto, noch einen Mobilfunkvertrag, einen Kredit oder einen Mietvertrag erhält.

Statistisch betrachtet sind die Angaben in der Schufa nicht sehr selten falsch, fehlerhaft oder veraltet. Aus diesem Grund stellt sich die berechtigte Frage, was man als Verbraucher unternehmen kann bzw. unternehmen sollte, wenn ein Falscheintrag in der Schufa gespeichert ist. Grundsätzlich hat man natürlich das Recht, dass über einen selbst gespeicherte Daten korrekt sind, was auch für die Schufa-Daten zutrifft. Das gilt ganz besonders für Daten, die bei Fehlern einen Nachteil produzieren können. Relativ einfach ist das Vorgehen noch, wenn fehlerhafte Personendaten gespeichert sind, wie zum Beispiel aktuelle Wohnanschrift oder auch das Geburtsdatum. Solche Daten kann man durch einfachen Nachweis (zum Beispiel Kopie Personalausweis) von der Schufa problemlos korrigieren lassen. Bedeutend schwieriger kann es jedoch werden, wenn der Falscheintrag bei der Schufa sich auf die so genannten Schufa-Merkmale bezieht. Darunter versteht man Angaben, die Rückschlüsse auf die persönliche Kreditwürdigkeit des Kunden zulassen, wie etwa Mahnbescheide, unerledigte Kredite und dergleichen mehr.

Solche „falschen“ oder fehlerhaften Merkmale können nämlich von der Schufa nicht „so eben“ korrigiert werden. Denn die Korrektur der Daten kann zunächst einmal nur die Bank bzw. das jeweilige Unternehmen veranlassen, welche für den Eintrag ursächlich verantwortlich ist. Sollte sich also zum Beispiel herausstellen, dass die Bank XY für den Betroffenen einen unerledigten Kredit gegeben hat, dann ist die Bank dazu verpflichtet, diesen Irrtum durch Widerruf bei der Schufa zu klären. Man selbst hat hier nur wenige Chancen, denn wie soll man der Schufa in der Praxis beweisen, dass man bei der Bank XY KEINEN Kredit aufgenommen hatte? Insofern bleibt meistens nur der Weg, über den Vertragspartner der Schufa die Rücknahme des Eintrages zu verlangen, falls dieser Eintrag fehlerhaft ist. Sollte sich der Bank bzw. der jeweilige Vertragspartner weigern, bei der Schufa die Rücknahme bzw. Löschung des Eintrages zu veranlassen, so bleibt dem Betroffenen letztendlich kein anderer Weg als der Gang zum Rechtsanwalt. Sollte nachweisbar sein, dass durch die falschen Daten ein Schaden entstanden ist, zum Beispiel das ein Kredit nicht vergeben wurde und man dadurch in Schwierigkeiten gekommen ist, so kann man selbstverständlich vom „Verursacher“ des falschen Eintrages Schadenersatz verlangen.

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