Was sind die Bewertungskriterien der Schufa?

Eine Schufa-Auskunft beinhaltet stets eine bestimmte Schufa-Score, die etwas über die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers aussagen soll bzw. darüber, wie wahrscheinlich ein Kreditausfall wäre, wenn die Bank der entsprechenden Person ein Darlehen gewähren würde. Diese Schufa-Score basiert auf verschiedenen Bewertungskriterien der Schufa, die dann in der Gesamtbewertung zur Schufa-Score führen. Die Bewertungskriterien lassen sich in drei Gruppen einteilen, nämlich in positive, neutrale und in die „gefürchteten“ Negativ-Kriterien.

Mitunter gibt es erhebliche Kritik an einigen dieser Bewertungskriterien der Schufa, da teilweise nur statistische Daten erhoben, verglichen und eben letztendlich auch bewertet werden, die aber zum Teil nichts über die Kreditwürdigkeit des Betroffenen aussagen können. Zu diesen eigentlich neutralen Schufa-Merkmalen soll später noch näher eingegangen werden. Zunächst einmal geht es aber um die positiven Bewertungsmerkmale bzw. Kriterien, die es im Vergleich zu den negativen Merkmalen in einem eher geringeren Umfang gibt. Positiv wird zum Beispiel bewertet, wenn man einen Vollzeitjob hat, wobei hier einige Berufsgruppen wie Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst besonders positiv bewertet werden. Auf der anderen Seite ist dieses Kennzeichen Beruf natürlich bereits ein etwas subjektives Bewertungskriterium, denn grundsätzlich hat ein Beamter eigentlich keine bessere Bonität als ein Bauarbeiter. Ein weiteres positives Kriterium ist es, wenn bereits Kredite in der Schufa gespeichert waren, die ordnungsgemäß getilgt wurden. Das spricht dann für eine gewisse Verlässlichkeit des Verbrauchers, und dass eingegangene Verpflichtungen auch erfüllt werden. Ein weiteres Bewertungskriterium ist wiederum etwas ambivalent zu betrachten, nämlich wie häufig man den Wohnort bzw. den Arbeitgeber gewechselt hat. Auch die Häufigkeit des Wechsels einer Arbeitsstelle sollte eigentlich ein eher neutrales Merkmal sein.

Dennoch ist es so, dass ein relativ häufiger Arbeitgeber-Wechsel eher negativ betrachtet wird, selbst wenn der häufige Wechsel im Gastronomie-Gewerbe zum Beispiel nicht nur üblich ist, sondern teilweise sogar ein Qualifikationsnachweis ist. Besonders nachteilig wirken sich natürlich die „echten“ und auch völlig objektiven Negativkriterien auf die Schufa-Score aus. Dabei handelt es sich um die so genannten Schufa-Negativmerkmale. Sollte nur eines dieser negativen Kriterien in der Schufa-Auskunft, die von der Bank angefordert wird vorhanden sein, so erhält man hierzulande von einer Bank mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit kein Darlehen. Diese sehr negativen Merkmale sind: Eidesstattliche Versicherung, Vollstreckungsbescheid, Haftbefehl, Mahnbescheid oder nicht ordnungsgemäß zurück geführte Kredite bzw. eingetragene Kreditausfälle. Selbst wenn alle anderen Bewertungskriterien der Schufa beim entsprechenden Verbraucher eher positiv sind, können diese dennoch eines dieser Negativmerkmale nicht ausgleichen, sodass der Punktewert der Schufa (Score) insgesamt auf jeden Fall als schlecht betrachtet werden muss.

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